Bundesinnungsverband für das
Büchsenmacher-Handwerk
Der »Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk« ist eine juristische Person des privaten Rechts. Er wird mit Genehmigung der Satzung durch den Bundesminister für Wirtschaft rechtsfähig.
Historie
Am 12. April 1959 wurde durch die Vertreter der Landesinnungen für das Büchsenmacher-Handwerk aus Bayern, Württemberg-Baden, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein, Westfalen und Niedersachsen in Kassel der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk gegründet.
Ziel der Gründung war es, die Belange der einzelnen Landesinnungen für das Büchsenmacher-Handwerk zu unterstützen und auf Bundesebene abzustimmen.
Seit 1995 gehören dem Bundesinnungsverband die Landesverbände von
- Baden-Württemberg, Bayern (seit 2007 gemeinsam als Büchsenmacherinnung Süddeutschland)
- Mitteldeutschland,
- Niedersachsen,
- Nordrhein und Rheinland-Pfalz,
- und Westfalen-Lippe an.
Aufgaben des Verbandes
- die Interessen des Büchsenmacher-Handwerks wahrnehmen
- angeschlossene Landesinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben unterstützen
- den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstellen
- Organisation und Förderung der Weiterbildung der Büchsenmacher von der Gesellen- über die Meisterausbildung bis hin zu Schulungen
- Einrichtung bzw. Förderung von Fachschulen und Fachkursen
- Abschluss von Tarifverträgen
Landesverbände der
BUNDESINNUNG
Seit 1995 gehören dem Bundesinnungsverband die Landesverbände an.
Der Vorstand der
Bundesinnung
Der Vorstand des Verbandes wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Bundeslehrlingswart.
Mitglied werden im
Büchsenmacher-Handwerk
Wenden Sie sich an den jeweiligen Landesverband um dem Büchsenmacherhandwerk beizutreten